ABNAHME DER SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR HUNDEHALTUNG IN NRW
In Nordrhein-Westfalen ist der Sachkundenachweis gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie einen Hund halten möchten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Dieser Nachweis dient dazu, sicherzustellen, dass Hundebesitzer über das notwendige Wissen für eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung verfügen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Abnahme der Sachkundeprüfung: Wir führen die Sachkundeprüfung direkt in unserer Praxis durch.
- Theoretischer Test: Ein Multiple-Choice-Test prüft grundlegende Kenntnisse zu Hundehaltung, Verhalten, Erziehung und den tierschutzrechtlichen Vorgaben.
- Abschlussgespräch: In einem persönlichen Gespräch besprechen wir die Testergebnisse, klären offene Fragen und vertiefen wichtige Inhalte.
- Zertifikat: Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein offizielles Zertifikat zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt.
Neben der Abnahme der Sachkundeprüfung stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, um Sie optimal auf die verantwortungsvolle Hundehaltung vorzubereiten.