Änderung der Notdienstgebühr
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr" ergänzt.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr" ergänzt.
Seit 2007 sind Halter von 20/40-Hunden in Deutschland verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Unter dem Begriff 20/40-Hunde versteht man alle Hunde, die als ausgewachsene