Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab 22.11.22
Liebe Tierhalter*innen,
in den Medien wurde bereits im Sommer über die Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berichtet. Seit der letzten Anpassung der GOT (1999) hat sich die Stellung unserer geliebten Haustiere innerhalb der Familie stark geändert und mit ihr der Anspruch der Tierhalter*innen an die medizinische Versorgung. Heute können unsere Haustiere eine ähnlich gute medizinische Versorgung erhalten wie wir in der Humanmedizin. In der jetzt neu ausgearbeiteten GOT wurden neue Leistungen aufgenommen und die Gebührensätze für bestehende Leistungen an das gestiegene medizinische Niveau angepasst. Mitte August 2022 wurde die neue Gebührenordnung vom Bundestag verabschiedet und am 22. August 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, so dass die neue GOT am 22.11.2022 in Kraft tritt.
Für alle Tierärzte ist die neue GOT per Gesetz verpflichtend und alle tierärztlichen Leistungen müssen entsprechend der Gebührenordnung abgerechnet werden.
Auf Grund der künftig steigenden Kosten, empfiehlt die Bundestierärztekammer den Abschluss einer Tierkrankenversicherung. Auf der Website der Bundestierärztekammer finden Sie Hinweise, worauf Sie bei der Suche nach einer guten Tierkrankenversicherung achten sollten.
Nachfolgend führen wir ein paar der wichtigsten Leistungen auf, die im Versicherungsschutz enthalten sein sollten:
- Freie Tierärztewahl
- Therapiefreiheit des Tierarztes
- Durchführung von regelmäßigen Prophylaxe Maßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Impfungen, Blutuntersuchungen und Gesundheitschecks)
- Operationen und deren Nachsorge
- Kostenübernahme bis zum vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) (damit z.B. Klinikaufenthalte, Notfälle und Unfälle abgedeckt sind)
- Transparenz bzgl. der Leistungen und Ausschlusskriterien vom Versicherungsschutz (z.B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chronische Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen)
Ihr Team der Tierarztpraxis
Dipl. vet. med. Mohs & Dr. med. vet. Ammon
18. Oktober 2022