Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
Kastration ist praktischer Tierschutz! – Unter diesem Motto läuft seit einiger Zeit eine Kampagne, die Katzenbesitzer nochmals darauf aufmerksam machen möchte, dass die Kastration einer freilaufenden Katze aus tierschutzrelevanten Gründen sinnvoll ist. Im Jahr 2017 haben die Gemeinden daraufhin die „Verordnung zum Schutz freilaufender Katzen“ beschlossen. Mit dieser Verordnung besteht eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen. Halterinnen und Halter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, droht eine Geldbuße von bis zu 1000,-€. Weitere Hintergründe sowie die offiziellen Verordnungen finden Sie hier: