Sachkundebescheinigung
Seit 2007 sind Halter von 20/40-Hunden in Deutschland gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Unter dem Begriff 20/40-Hunde versteht man alle Hunde, die als ausgewachsene Tiere ein Körpergewicht von 20kg und mehr und/oder eine Widerristhöhe von 40cm oder mehr erreichen.
In unserer Praxis können Sie die Sachkundeprüfung bei Frau Pollak oder bei Frau Ufer ablegen. Wir empfehlen, dass Sie sich im Vorhinein auf die Prüfung vorbereiten. Hierzu steht Ihnen der Fragenkatalog auf der Homepage der Tierärztekammer Nordrhein unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/allgemeine-informationen-kammer-und- versorgungswerk/sachkundebescheinigungen-lhundg/96-sachkundebescheinigung
Die Sachkunde für Hunde nach § 3 (Gefährliche Hunde) sowie § 10 (Hunde bestimmter Rassen) des Landeshundegesetz – LHundG NRW können wir leider nicht erteilen. Dafür wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.